Paragraphzeichen


Vögel füttern auf dem Balkon ist erlaubt
Vögel füttern auf dem Balkon ist erlaubt title=

Vögel füttern gehört zum "sozialadäquaten Verhalten" von Mietern und ist erlaubt.

Wenn Mieter auf ihrem Balkon oder Terrasse Vögel füttern, dann kann ihnen dies weder verboten werden noch rechtfertigt es eine Mietminderung durch die Nachbarn. Vögelfüttern gehört zu den persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Menschen. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung wird durch eine maßvolle Fütterung nicht überschritten.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 540/09)
Leider sind Tauben von dieser Fütterungserlaubnis ausdrücklich ausgenommen.

 

24.05.2020
Katzenhaltung grundsätzlich erlaubt
Katzenhaltung grundsätzlich erlaubt title=

Katzenhaltung grundsätzlich erlaubt
Von reinen Wohnungskatzen gehen bei art- und verhaltensgerechter Haltung keine Belästigungen für andere aus. Der Vermieter kann daher die Katzenhaltung nicht verbieten, denn sie gehört auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen und ist daher Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters.
AG Hamburg, Az.: 40aC402/95

 

18.06.2020