Grundrechte der Tiere
Die Grundrechte der Tiere
sind definiert als fünf Freiheiten:
1. Die Freiheit von Schmerzen,
Verletzungen und Krankheiten
2. Die Freiheit von Hunger, Durst und
Mangelerscheinungen
3. Die Freiheit, normale Verhaltensmuster zu zeigen
4. Die Freiheit von Angst und Not
5. Die Freiheit von Stress und körperlichem Unwohlsein
Bei Wildtieren kommt noch ein sechstes Grundrecht hinzu:
6. Die Freiheit, in Freiheit leben zu können
Dafür setze ich mich ein!
21.08.2020